Die vier Zeichen, bei denen es wirklich eilt
Neuer Schiefstand
Viele Bäume stehen seit jeher schief; das allein sagt nichts. Kritisch ist dieVeränderung. Wenn ein Baum sich seit dem letzten Sturm sichtbar geneigt hat, hat sich sein Wurzelwerk bewegt — und was sich einmal bewegt hat, bewegt sich beim nächsten Mal weiter.
Boden am Stammfuß
Das zuverlässigste Zeichen für ein Standsicherheitsproblem steht nicht am Stamm, sondern daneben. Aufwölbungen des Bodens auf einer Seite, halbkreisförmige Risse, freigelegte Wurzelanläufe: Das ist der sich hebende Wurzelteller. Bei Bäumen auf flachgründigem Boden — etwa über dem Granitrund um Kirchberg — ist das der häufigste Versagensfall überhaupt.
Längsriss am Stamm oder im Zwiesel
Eine Zwieselgabel mit eingewachsener Rinde ist eine Sollbruchstelle. Zeigt sich dort ein Riss, hält die Verbindung den nächsten Sturm womöglich nicht. Dasselbe gilt für Längsrisse am Stamm, besonders wenn sie sich über die Zeit verlängern.
Hängengebliebenes Kronenteil
Ein abgebrochener Starkast, der in der Krone hängt, ist der unmittelbarste Fall. Er liegt nicht auf, er klemmt — und Klemmen löst sich. Solche Äste holen wir vom Seil oder von der Hubarbeitsbühne herunter, nie durch Ziehen vom Boden.
Was Sie bis zu unserem Eintreffen tun sollten
- Bereich absperren, mindestens im Umkreis einer Baumlänge
- Fahrzeuge aus dem Fallbereich fahren
- Kinder und Tiere fernhalten, Zugänge und Wege umleiten
- Bei angekündigtem Sturm: gefährdete Räume im Haus nicht nutzen
- Fotos machen — aus sicherer Entfernung, aus mehreren Richtungen
- Steht der Baum an der Straße oder droht auf sie zu fallen: Ordnungsbehörde informieren
Warum das Sommerverbot hier nicht im Weg steht
Das Fällverbot vom 1. März bis 30. September gilt nicht ausnahmslos. § 39 Absatz 5 Satz 2 Nummer 2 des Bundesnaturschutzgesetzes nimmt Maßnahmen aus, die im öffentlichen Interesse durchgeführt oder zugelassen sind oder der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen. Genau darunter fällt die Abwehr einer konkreten Gefahr.
Diese Ausnahme ist allerdings kein Freibrief. Sie trägt, wenn von dem Baum tatsächlich eine Gefahr für Menschen oder Sachen ausgeht — nicht, wenn er Schatten wirft oder Laub verliert. Deshalb fotografieren wir vor dem Eingriff: Stammfuß, Rissbereich, Gesamtbild, Umfeld. Diese Bilder sind hinterher der einzige Beleg, dass die Gefahrenlage bestand.
Alle vier gesetzlichen Ausnahmen im Wortlaut stehen auf der Seite zu den Fristen.
Wie ein Noteinsatz bei uns abläuft
- Einschätzung am Telefon oder per Foto. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob es Stunden oder Tage sind. Nicht jeder besorgniserregende Baum ist ein Notfall.
- Sicherung vor Ort. Zuerst wird die Gefahr entschärft — hängendes Material herunterholen, Krone entlasten, Bereich absichern.
- Entscheidung. Danach steht fest, ob der Baum erhalten werden kann. Häufig genügt eine Kroneneinkürzung, die die Hebelwirkung nimmt.
- Dokumentation und Meldung. Fotos, Befund, Maßnahme — für die Gemeinde und, falls ein Schaden entstanden ist, für die Versicherung.
Erreichbarkeit: Mo–Fr 7:00–19:00 Uhr. Sturmschaden: Rückruf so schnell wie möglich, auch am Wochenende.
Wenn schon etwas passiert ist
Ist der Baum bereits umgestürzt oder ein Kronenteil ausgebrochen und hat Schaden angerichtet, ändert sich die Reihenfolge: Dann geht es zuerst um die Dokumentation für die Versicherung und erst danach um die Räumung.Was in dieser Reihenfolge zu tun ist, steht auf der Seite zum Sturmschaden.