Zwei Ebenen, die oft verwechselt werden
Bei jeder Fällung greifen zwei Regelwerke, und sie beantworten verschiedene Fragen:
- Bundesrecht sagt, wann. § 39 Absatz 5 BNatSchG verbietet Fällungen vom 1. März bis zum 30. September. Das gilt kreisweit, landesweit, bundesweit — und unabhängig davon, ob eine Gemeinde eine Satzung hat.
- Die Gemeindesatzung sagt, ob überhaupt und mit welchem Papier. Sie legt fest, welche Bäume geschützt sind und ob eine Anzeige, eine Genehmigung oder gar nichts nötig ist.
Beide müssen erfüllt sein. Eine Genehmigung der Gemeinde macht eine Sommerfällung nicht zulässig, und das Fehlen einer Satzung — wie in Werdau — hebt das Sommerverbot nicht auf.
Der geprüfte Stand für unser Einsatzgebiet
Gemeinde für Gemeinde
Dieselbe Birke, drei verschiedene Rechtslagen
Der Gehölzschutz ist in Sachsen kommunal geregelt. Was auf Ihrem Grundstück gilt, hängt deshalb nicht am Baum, sondern an der Gemeindegrenze. Wo wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen konnten, steht das hier so — und wir fragen die Schwelle vor dem Auftrag direkt bei der Stelle ab.
| Gemeinde | Verfahren | Ab welchem Baum | Stand |
|---|---|---|---|
| Zwickau | Anzeige | alle Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe — unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind seit der Neufassung nicht mehr geschützt. | gegen Quelle geprüft |
| Werdau | keine Satzung | keine kommunale Schutzschwelle — geschützt ist ein Baum in Werdau nur über das Bundesrecht, über den Bebauungsplan oder als Naturdenkmal. | gegen Quelle geprüft |
| Glauchau | Genehmigung | ab 30 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert. | gegen Quelle geprüft |
| Crimmitschau | nicht geprüft | Der Landkreis Zwickau gibt an, dass die meisten Städte und Gemeinden eigene Satzungen haben. Für Crimmitschau haben wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen können; wir tragen deshalb keine Schwelle ein, sondern klären sie vor jedem Auftrag bei der Stadt. | nicht geprüft |
| Kirchberg | nicht geprüft | Die Stadt Kirchberg führt das Verfahren „Baumfällung, Gehölzentfernung“ über Amt24. Eine öffentlich abrufbare Fassung der Satzung mit Schwellenwert konnten wir nicht prüfen — wir fragen sie deshalb vor jedem Auftrag direkt bei der Stadt ab. | nicht geprüft |
| Wilkau-Haßlau | Genehmigung | Die Stadt hat eine eigene Baumschutzsatzung. Den Schwellenwert nennt die Dienstleistungsseite der Stadt nicht; er steht im Satzungstext, den wir vor dem Auftrag für Ihr Grundstück abfragen. | nicht geprüft |
Drei dieser Zeilen sind gegen die Primärquelle geprüft, drei sind es nicht — und das steht auch so da. Wo „nicht geprüft“ steht, fragen wir den Stand vor dem Auftrag direkt bei der zuständigen Stelle ab, statt eine plausible Zahl zu nennen. Warum wir das so handhaben, steht in den redaktionellen Standards.
Wofür das Landratsamt zuständig ist
Die untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes entscheidet über Befreiungen, um Gehölze innerhalb der Vegetationszeit zu beseitigen. Sie setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus, und der Antrag muss ausreichend begründet sein. Die Kosten beginnen bei75,00 Euro.
Das ist der einzige Punkt, an dem der Kreis in den Gehölzschutz eingreift — und er betrifft ausschließlich den Zeitpunkt, nie die Frage, ob ein Baum überhaupt geschützt ist.Welche Ausnahmen ohne Befreiung greifen, steht auf der Seite zu den Fristen.
Der Kreis in Zahlen
Der Landkreis ist der flächenkleinste Sachsens und zugleich der am dichtesten besiedelte Landkreis Ostdeutschlands. 33 Gemeinden, davon 14 Städte — und praktisch so viele verschiedene Gehölzschutzregeln, wie es Gemeinden mit eigener Satzung gibt.
Der Landkreis Zwickau entstand am 1. August 2008 aus den Landkreisen Chemnitzer Land und Zwickauer Land sowie der bis dahin kreisfreien Stadt Zwickau. Er umfasst33 Gemeinden, davon 14 Städte, auf949,75 km² und zählt 303.634 Einwohner. Kreissitz istZwickau.
Wer im Landkreis über Gemeindegrenzen hinweg plant, plant über drei verschiedene Rechtslagen hinweg: keine Satzung in Werdau, 30 Zentimeter in Glauchau, 100 Zentimeter in Zwickau. Dieselbe Birke ist an einem Ort frei, am nächsten genehmigungspflichtig.
Wohin wir fahren
Unser Schwerpunkt sind die sechs Orte mit eigener Seite:Werdau, Glauchau,Crimmitschau, Kirchberg,Wilkau-Haßlau und Zwickau selbst. Postleitzahlen und Fahrzeiten stehen auf der SeiteEinsatzgebiet.
Weitere Gemeinden des Kreises fahren wir an, wenn der Auftragsumfang die Anfahrt trägt. Bei einer Bestandsaufnahme für eine Verwaltung ist das regelmäßig der Fall, bei einer einzelnen Totholzentnahme selten.