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Sturmschaden oder Baum droht zu fallen?Was jetzt zu tun ist →
BaumfällungZwickau

Zwickau · Landkreis · Vogtland-Rand

Baumfällung Zwickau – Bäume sicher fällen, Anzeige und Genehmigung inklusive

Baumfällung Zwickau ist Ihr Fachservice für Baumfällung, Baumpflege und Sturmschaden-Einsätze in Zwickau und dem Landkreis — einschließlich der Beratung zum Anzeige- und Genehmigungsverfahren Ihrer Gemeinde.

Wo kein Platz zum Fallen bleibt, tragen wir den Baum in Seilklettertechnik von oben ab. Und bevor die Säge läuft, klären wir, ob der Baum überhaupt geschützt ist.

Mo–Fr 7:00–19:00 Uhr · Rückruf innerhalb von 30 Minuten · kostenlose Besichtigung

  • Seilklettertechnik
  • Hubarbeitsbühne
  • Stubbenfräse
  • Kronensicherung
  • Verkehrssicherungspflicht
  • Häcksler

Kostenlose Besichtigung

Vier Angaben genügen. Wir melden uns werktags innerhalb von 30 Minuten.

Rückruf innerhalb von 30 Minuten · kostenlose Erstberatung

Was Sie von uns erwarten können

  • Festpreis nach Besichtigung

    Wir sehen den Baum an, bevor wir eine Zahl nennen. Angebot und Anfahrt zur Besichtigung sind kostenlos.

  • Anzeige und Genehmigung

    Auf Wunsch übernehmen wir den Papierweg bei Ihrer Gemeinde — inklusive der Prüfung, ob der Baum überhaupt geschützt ist.

  • Seilklettertechnik statt Kettenreaktion

    Wo kein Platz zum Fallen ist, tragen wir den Baum von oben ab. Der Zaun, das Dach und die Leitung bleiben, wo sie sind.

  • Rückruf innerhalb von 30 Minuten

    Werktags melden wir uns innerhalb von 30 Minuten zurück. Bei Sturmschaden so schnell wie möglich, auch am Wochenende.

Rechtsstand seit 5. Juli 2025

In Zwickau wird nicht mehr beantragt, sondern angezeigt

Die Stadt Zwickau hat ihre Gehölzschutzsatzung am 4. Juli 2025 neu gefasst. Seither ersetzt eine Anzeige beim Amt für Umwelt und Stadtplanung den früheren Antrag auf Genehmigung. Fast alle Ratgeberseiten im Netz — und ein Teil der Anbieter vor Ort — beschreiben noch das alte Verfahren.

  1. 01

    Anzeige einreichen

    Beim Amt für Umwelt und Stadtplanung wird angezeigt, welches Gehölz entfernt werden soll — nicht mehr beantragt. Auf Wunsch machen wir das für Sie.

  2. 02

    Drei Wochen abwarten

    Meldet sich die Stadtverwaltung in dieser Frist nicht, darf gefällt werden. Ein Bescheid, auf den man wartet, kommt in diesem Verfahren nicht zwingend.

  3. 03

    Im Fällfenster arbeiten

    Gefällt wird zwischen 1. Oktober und 28. Februar. Danach folgt die Ersatzpflanzung — in der Regel 1:1, spätestens ein Jahr nach der Fällung.

Der praktische Unterschied: Wer auf einen Bescheid wartet, verliert Wochen. Im Anzeigeverfahren ist das Schweigen der Behörde die Antwort. Bleibt die Rückmeldung drei Wochen aus, darf die angezeigte Fällung ausgeführt werden — unter Beachtung des gesetzlichen Fällverbots vom 1. März bis 30. September.

Was die Neufassung sonst noch geändert hat

  • Geschützt sind nur noch Laubbäume ab 100 cm Stammumfang in einem Meter Höhe.
  • Nadelbäume und freiwachsende Sträucher fallen nicht mehr unter den Schutz.
  • Ersatz: in der Regel 1:1 nachpflanzen, sonst 750 Euro Ausgleichszahlung je Baum.
  • Gehölzeigentümer haben einen neu eingeführten Beratungsanspruch.

Das Anzeigeverfahren Schritt für Schritt

Was wir machen

Fällen, wenn es sein muss. Erhalten, wenn es geht.

Nicht jeder Baum, der Sorgen macht, muss weg. Ein gekappter Kronenteil, eine eingebaute Kronensicherung oder ein sauber entnommener Trockenast lösen viele Fälle günstiger und dauerhafter als eine Fällung. Wir sagen Ihnen vor Ort, welcher der beiden Wege trägt.

Fällen und entfernen

Erhalten und pflegen

Recht, Sicherheit und Kosten

Fällsaison

Das Fällfenster ist fünf Monate lang — und im Herbst ist es voll

Zwischen Oktober und Februar arbeiten alle Betriebe der Region dieselbe Warteliste ab. Wer erst im November anfragt, bekommt oft einen Termin im Januar. Wer im September planen lässt, hat die Anzeige durch, wenn das Fenster aufgeht.

Das Verbot aus dem Bundesnaturschutzgesetz schützt brütende Vögel und andere Tiere, und es gilt unabhängig davon, ob Ihre Gemeinde eine Baumschutzsatzung hat. Werdau ohne Satzung ist deshalb kein rechtsfreier Raum: Das Sommerverbot gilt dort genauso.

Ausnahmen gibt es, aber sie sind enger, als viele annehmen. Zulässig bleiben auch im Sommer schonende Form- und Pflegeschnitte. Eine Fällung innerhalb der Vegetationszeit braucht dagegen eine Befreiung der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes — und die setzt Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses oder eine unzumutbare Belastung im Einzelfall voraus.

Alle Fristen, Ausnahmen und Bußgeldfragen im Detail

§ 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz

Wann gefällt werden darf

  • Janfrei
  • Febfrei
  • MärVerbot
  • AprVerbot
  • MaiVerbot
  • JunVerbot
  • JulVerbot
  • AugVerbot
  • SepVerbot
  • Oktfrei
  • Novfrei
  • Dezfrei

Vom 1. März bis zum 30. September dürfen Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze nicht abgeschnitten, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Das Fällfenster liegt im Winterhalbjahr:1. Oktober bis 28. Februar.

Nicht verboten sind auch im Sommer schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung des Baumes. Und es gibt Ausnahmen — etwa für Maßnahmen, die der Gewährleistung der Verkehrssicherheit dienen.

Gemeinde für Gemeinde

Dieselbe Birke, drei verschiedene Rechtslagen

Der Gehölzschutz ist in Sachsen kommunal geregelt. Was auf Ihrem Grundstück gilt, hängt deshalb nicht am Baum, sondern an der Gemeindegrenze. Wo wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen konnten, steht das hier so — und wir fragen die Schwelle vor dem Auftrag direkt bei der Stelle ab.

GemeindeVerfahrenAb welchem BaumStand
ZwickauAnzeigealle Laubbäume ab 100 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe — unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind seit der Neufassung nicht mehr geschützt.gegen Quelle geprüft
Werdaukeine Satzungkeine kommunale Schutzschwelle — geschützt ist ein Baum in Werdau nur über das Bundesrecht, über den Bebauungsplan oder als Naturdenkmal.gegen Quelle geprüft
GlauchauGenehmigungab 30 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe. Bei mehrstämmigen Bäumen werden die Stammumfänge addiert.gegen Quelle geprüft
Crimmitschaunicht geprüftDer Landkreis Zwickau gibt an, dass die meisten Städte und Gemeinden eigene Satzungen haben. Für Crimmitschau haben wir den Satzungstext nicht in einer öffentlich abrufbaren Fassung prüfen können; wir tragen deshalb keine Schwelle ein, sondern klären sie vor jedem Auftrag bei der Stadt.nicht geprüft
Kirchbergnicht geprüftDie Stadt Kirchberg führt das Verfahren „Baumfällung, Gehölzentfernung“ über Amt24. Eine öffentlich abrufbare Fassung der Satzung mit Schwellenwert konnten wir nicht prüfen — wir fragen sie deshalb vor jedem Auftrag direkt bei der Stadt ab.nicht geprüft
Wilkau-HaßlauGenehmigungDie Stadt hat eine eigene Baumschutzsatzung. Den Schwellenwert nennt die Dienstleistungsseite der Stadt nicht; er steht im Satzungstext, den wir vor dem Auftrag für Ihr Grundstück abfragen.nicht geprüft

Bestand vor Ort

Rund 24.400 Laubbäume stehen allein auf städtischen Flächen

Der Baumbestand entscheidet mit, welche Arbeiten in einer Stadt anfallen. In Zwickau ist er gut dokumentiert — und er erklärt, warum bestimmte Aufträge hier häufiger sind als anderswo.

rund 24.400

Laubbäume im Kataster

Auf städtischen Flächen und an Straßen, ohne den Waldpark. Der private Bestand in Gärten und Höfen kommt vollständig dazu.

etwa 12.000

Straßenbäume unter Regelkontrolle

Die Stadt lässt sie auf Stand- und Bruchsicherheit prüfen. Für private Grundstücke gilt dieselbe Verkehrssicherungspflicht — nur kümmert sich dort niemand von Amts wegen.

4 Arten

machen fast die Hälfte aus

Winterlinde, Bergahorn, Gemeine Esche, Stieleiche. Eschen sind dabei der Sonderfall: Das Eschentriebsterben führt seit Jahren dazu, dass alte Exemplare dürre Kronenteile über Wegen tragen.

Zahlen: Stadt Zwickau, Baumkataster (Pressemitteilung 2023). Die Stadt umfasst 35 Stadtteile in fünf Stadtbezirken; unser Einsatzgebiet reicht darüber hinaus in den gesamten Landkreis.

Einsatzgebiet

Wo wir arbeiten — und was dort jeweils anders gilt

Wir fahren Zwickau, Werdau, Glauchau, Crimmitschau, Kirchberg, Wilkau-Haßlau und den gesamten Landkreis an. Jede Ortsseite nennt den Rechtsstand der jeweiligen Gemeinde und die Eigenheiten, die den Baumbestand dort prägen.

Postleitzahlen und Anfahrt ansehen

Fragen aus der Praxis

Was Anruferinnen und Anrufer zuerst fragen

Sieben Fragen, die in fast jedem Erstgespräch vorkommen — mit der Antwort, die wir auch am Telefon geben würden.

Braucht man in Zwickau eine Fällgenehmigung?
Seit dem 5. Juli 2025 nicht mehr. Die Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau vom 4. Juli 2025 hat das Genehmigungs- durch ein Anzeigeverfahren ersetzt: Sie zeigen die Entfernung beim Amt für Umwelt und Stadtplanung an. Kommt binnen drei Wochen keine Rückmeldung, darf die angezeigte Fällung ausgeführt werden. Das Anzeigeverfahren ist im Normalfall kostenfrei.
Welche Bäume sind in Zwickau überhaupt geschützt?
Alle Laubbäume ab 100 Zentimetern Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe — unabhängig davon, ob das Grundstück bebaut ist. Nadelbäume und freiwachsende Sträucher sind seit der Neufassung nicht mehr geschützt. Ein Meter Stammumfang entspricht rund 32 Zentimetern Stammdurchmesser.
Gilt das auch in Werdau, Glauchau oder Kirchberg?
Nein. Der Gehölzschutz ist kommunal geregelt und unterscheidet sich von Gemeinde zu Gemeinde erheblich. Werdau hat gar keine Baumschutzsatzung, Glauchau schützt bereits ab 30 Zentimetern Stammumfang und verlangt weiterhin eine Genehmigung. Für Ihr Grundstück zählt die Satzung Ihrer Gemeinde, nicht die von Zwickau.
Wann darf ein Baum gefällt werden?
Vom 1. März bis zum 30. September verbietet § 39 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes, Bäume außerhalb des Waldes, Hecken und andere Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Das Fällfenster liegt also zwischen dem 1. Oktober und dem 28. Februar. Schonende Form- und Pflegeschnitte bleiben auch im Sommer zulässig.
Was kostet eine Baumfällung?
Das hängt an Höhe, Stammdurchmesser, Zugänglichkeit und daran, was mit dem Holz geschehen soll. Ein freistehender Baum, der am Stück fallen darf, ist eine andere Aufgabe als eine Fichte zwischen Haus und Stromleitung, die in Seilklettertechnik abgetragen werden muss. Wir nennen erst nach der Besichtigung eine Zahl — und dann als Festpreis.
Was ist bei einem Sturmschaden zu tun?
Zuerst absperren und niemanden unter den beschädigten Baum lassen: Hängengebliebene Kronenteile lösen sich oft Stunden später. Danach fotografieren Sie den Schaden aus mehreren Richtungen, bevor etwas bewegt wird — die Versicherung braucht diese Bilder. Erst dann anrufen. Wir räumen und dokumentieren so, dass die Aufnahmen zur Schadenmeldung passen.
Übernehmen Sie auch die Entsorgung?
Auf Wunsch ja. Wir häckseln vor Ort und fahren den Grünschnitt ab, oder wir schichten Stamm- und Kronenholz auf, wenn Sie es als Brennholz behalten möchten. Beides wird im Angebot ausgewiesen — es macht einen spürbaren Unterschied im Preis.

Nächster Schritt

Zwei Minuten am Telefon sparen Ihnen drei Wochen Wartezeit

Wir schauen uns den Baum an, prüfen den Rechtsstand Ihrer Gemeinde und sagen Ihnen, ob eine Anzeige, eine Genehmigung oder gar nichts nötig ist. Danach bekommen Sie ein Festpreis-Angebot.

  • Besichtigung und Angebot kostenlos
  • Inklusive Beratung zur Fällgenehmigung — auf Wunsch übernehmen wir die Anzeige bei der Stadt.
  • Abtransport und Entsorgung auf Wunsch inklusive

Rückruf anfordern

Wir melden uns werktags innerhalb von 30 Minuten. Kostenlos und unverbindlich.

Rückruf innerhalb von 30 Minuten · kostenlose Erstberatung

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